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Im Ernstfall muss es schnell gehen, denn beim Leisten von Erster-Hilfe zählt jede Sekunde. Deshalb ist die perfekte Vorbereitung ein Muss. Worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
Betriebsunfälle passieren von einem Moment auf den anderen und völlig unerwartet. Deshalb ist es nicht nur wichtig, sondern auch rechtens verbindlich, dass Sie immerzu für den Ernstfall gewappnet sind.
Dazu gehört, dass während der Geschäftszeiten stets eine, oder bei grösseren Unternehmen mehrere Personen mit einem Ersthelfer-Zertifikat vor Ort sind.
Zudem können im Falle eines Unglücks lebenswichtige Sekunden gewonnen werden, wenn das Erste-Hilfe-Material strategisch richtig platziert ist.
Wir empfehlen die folgende Faustregel: , und Defibrillatoren sollen stets innerhalb von 60 Sekunden am Unfallort einsatzbereit sein. Falls dies aufgrund der Grösse Ihres Betriebs nicht möglich ist, sollten mehrere Koffer bzw. Rucksäcke angeschafft werden.
Denken Sie dabei aber auch daran, dass nicht nur geschulte Ersthelfer, sondern alle Mitarbeiter das Erste-Hilfe-Material an die Unglücksstelle transportieren könnten. Dies gilt beispielsweise, wenn sich ein Mitarbeiter näher am Erste-Hilfe-Material befindet als der oder die ausgebildete Ersthelfer/-in.
So ist es wichtig, dass der Standort des Erste-Hilfe-Materials für alle Mitarbeiter gut ersichtlich ist. Unsere Erste-Hilfe-Koffer bieten den Vorteil, dass sie inklusive einer Wandhalterung geliefert werden. Dank dieser und der auffälligen Signalfarbe können die Koffer somit prominent platziert werden und sind für alle Anwesenden im Betrieb sichtbar.
Entscheidend ist auch die richtige Standortwahl des Defibrillators (AED). Geeignet sind Orte, die für alle Mitarbeitenden stets zugänglich und ihnen bekannt sind. Dazu gehören beispielsweise die Stempeluhr, die Kantine oder eine Wand neben dem Lift.
Der AED sollte zudem mit dem bekannten grünen Emblem beschildert sein. Um der Bevölkerung ausserhalb des Betriebs einen Beitrag zu leisten, sollte das Vorhandensein des AED auch in ein entsprechendes Register eingetragen werden. Für einige Schweizer Kantone sind bereits Apps verfügbar, in denen sichtbar sind.
Vergessen Sie nicht, dass die Standorte der Ersthelfer-Utensilien im Erste-Hilfe-Konzept vermerkt und niemals ohne Konzeptänderung bzw. Orientierung der Mitarbeitenden gewechselt werden sollte!

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