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MiGeL, Kassenabrechnung, Wochenplan, Inko-Jahreslimite, Kostengarantie
Der Inkontinenzschweregrad als Basis der MiGel-Abrechnung
Die ärztliche Verordnung (Rezept, Kostengutsprache) ist die rechtliche Basis für die Abrechnung von -Produkten mit den Krankenkassen. Bei Inkontinenzverordnungen verlangen die Krankenkassen, dass der Inkontinenzschweregrad (mittlere, schwere oder totale Inkontinenz) auf der Verordnung explizit deklariert wird. Daher ist der Inkontinenzschweregrad Ihrer Klientinnen und Klienten massgebend für den Höchstvergütungsbetrag von Inkontinenzprodukten gemäss MiGeL.
Wie erfolgt die Einstufung?
Viele Heime und Spitex-Organisationen stufen den Inkontinenzschweregrad Ihrer Klienten (Bewohner, Patienten) nach einem internen Prozess (oft nach BESA, RAI oder einem anderen System - in Zusammenarbeit mit den verordnenden Fachpersonen) ein.
Den aktuellen Inkontinenzschweregrad sehen und pflegen Sie im easyCare zum jeweiligen Klienten. Sofern Sie eine nutzen, wird der Inkontinenzschweregrad automatisch aus Ihrem IT-System (Nexus, Root, Abacus, etc.) in den Klientenstamm im easyCare übertragen. In diesem Fall pflegen Sie den Inkontinenz-Schweregrad in Ihrem IT-System - eine abweichende Anpassung im easyCare ist nicht nötig und nicht möglich.

Option: Der geplante Inkontinenzschweregrad
Optional können Sie den zukünftig geplanten Inkontinenzschweregrad im easyCare hinterlegen. So sehen Sie pro Klient den aktuellen Inkontinenzschweregrad (bspw. aus Ihrer Software oder gemäss Ihrer letzten Einstufung) und zusätzlich den künftig angedachten Inkontinenzschweregrad. Damit haben Sie die Möglichkeit alle Klienten, deren Inkontinenzschweregrad überprüft/angepasst werden soll, im easyCare zu hinterlegen und Ihre internen Abläufe so zu optimieren.
