Miguel erklärt die MiGeL Änderungen

Änderungen der MiGeL per 01.01.2026

Unser fleissiger jedoch fiktiver Mitarbeiter Miguel hat die kürzlich publizierten Änderungen der MiGeL für Sie analysiert und zusammengefasst.

Für Sie am relevantesten sind voraussichtlich die Möglichkeit bei komplexen Stomasituationen Kostengutsprachen bis zum fünffachen Höchstvergütungsbeitrag zu beantragen und kleinere Änderungen bei der Nutzung von Wundreinigungslösungen. Ausserdem wird die Überführung der oralen und enteralen künstlichen Ernährung in die MiGeL auf 2027 verschoben.

Überblick der Änderungen

Stoma-Artikel

Bei medizinisch begründetem Mehrbedarf kann die Vergütung für Stoma-Artikel künftig bis zum Fünffachen des Höchstvergütungsbetrags (HVB) erhöht werden. Hintergrund ist, dass der bisher mögliche verdoppelte HVB in rund 2% der Fälle nicht ausreicht, insbesondere bei komplexen Stoma-Situationen. Deshalb wurde diese Änderung vorgenommen, um die Versorgung für Betroffene sicherzustellen bzw. diese finanziell zu entlasten.

Wundreinigungslösungen

Betroffen ist die MiGeL-Position des Unterkapitels 99.12 „Wundreinigungslösungen“. Für Anwendungen, bei denen pro Behandlung mehr als 40 ml Spüllösung benötigt werden, dürfen künftig keine Produkte aus diesem Unterkapitel verwendet werden. Stattdessen müssen Spüllösungen aus dem Kapitel 99.11 „Spüllösungen“ eingesetzt werden, da diese beim Einsatz grösserer Mengen wirtschaftlicher sind. Diese Änderung betrifft insbesondere die Versorgung von Bewohner:innen/Klient:innen in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitex-Organisationen, bei denen grössere Wundspülungen notwendig sind.

Künstliche Ernährung und Infusionsständer

Die Vergütung und Aufnahme der künstlichen oralen und enteralen Ernährung sowie der Applikationshilfen in die MiGeL werden wegen weiterem Klärungsbedarf um ein Jahr auf den 01. Januar 2027 verschoben. Bis zum Inkrafttreten gelten weiterhin die Verträge zwischen den Homecare-Anbietern und Krankenversicherungen. Zusätzlich werden die geplanten Einschränkungen für die gleichzeitige Nutzung von Infusionsständern und Applikationstechnik nicht eingeführt, da dieser unter falschen Annahmen beschlossen wurden. Somit können die beiden Positionen kombiniert werden.

Medizinischer Sauerstoff

Die geplante Überführung von medizinischem Sauerstoff in die Spezialitätenliste (SL) wird wegen Ressourcenmangel im BAG um fünf Jahre verschoben. Das bedeutet, dass die bisherige Regelung bis Ende 2031 unverändert bleibt. Die Versorgung mit medizinischem Sauerstoff ist somit weiterhin gesichert und es ergeben sich vorerst keine Änderungen.

Glukosemonitoring (CGM)

  • Die Kostenübernahme für CGM bei Typ-2-Diabetes unter nicht intensiver Insulintherapie wird ab 2026 ermöglicht.
  • Die Kapitel zu CGM werden neu strukturiert, um die Unterscheidung zwischen alleiniger Nutzung und Nutzung mit Insulinpumpe zu erleichtern.
  • Die Vermerke „vorkalibriert“ und „ohne Kalibrierung während der Tragedauer“ im Unterkapitel 21.06 der MiGeL wird gestrichen. Diese Streichung ermöglicht die Kalibrierung bei Abweichungen zwischen der Blutzuckermessung und den vom Sensor angezeigten Werten. So lässt sich vermeiden, dass ein Sensor weggeworfen werden muss und Bewohner:innen/Klient:innen bis zum Einsetzen eines neuen Sensors Blutzuckermessungen mit Teststreifen durchführen müssen.

Bewegungsschienen, aktiv

Aktive Bewegungsschienen sind therapeutische Geräte, die nach Operationen am Knie oder an der Hüfte als Ergänzung zur Physiotherapie eingesetzt werden und die Gelenkbeweglichkeit, Koordination und den Heilungsverlauf fördern sollen. Aufgrund von Unklarheiten bezüglich Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit wurden diese Positionen bis zum 31. Dezember 2025 in Evaluation gesetzt. Die wissenschaftliche Literatur zeigt eine geringe Probandenanzahl und keine ausreichende Wirksamkeit im ambulanten Bereich. Daher werden die Positionen 30.03.01.00.2 (Kniebewegungsschiene, aktiv) und 30.03.01.01.1 (Pauschale für Einstellung und Instruktion) gestrichen.

Digitale Gesundheitsanwendungen (dGA) für Depressionen

Die Position 40.01.01.00.1 für interaktive digitale Gesundheitsanwendungen (dGA) zur kognitiven Verhaltenstherapie von Depressionen zur alleinigen Selbstanwendung wird neu in die MiGeL aufgenommen. Das Produkt „deprexis“ kann bei leichten bis mittelgradigen depressiven Episoden oder rezidivierenden depressiven Störungen ergänzend zur Psychotherapie oder als Überbrückung bis zum Therapiebeginn eingesetzt werden. Die Anwendung erfolgt selbständig zuhause und muss durch Fachärzt:innen verschrieben werden. Die Position ist generisch gehalten, sodass auch andere Produkte, die die Anforderungen erfüllen, vergütet werden können. Für schwere Depressionen wird die dGA nicht übernommen. Die Position wird bis 31. Dezember 2026 in Evaluation gesetzt, um Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zur Berechnung des Höchstvergütungsbetrags (HVB) zu klären.

Abgelehnte Anträge

Die folgenden Anträge wurden vom BAG beurteilt und abgelehnt:

  • Keine Aufnahme von Wundverbänden mit Kupfer, da die Wirksamkeit aufgrund zu geringer Evidenz nicht nachgewiesen werden konnte.
  • Der Antrag auf Anpassung des HVB für die MiGeL-Positionen 35.05.09.10.1 (Wundgel mit Konservierungsmittel 25 g/ml), 99.12.03.00.1 (Wundreinigungslösung, min. 250 ml) und 99.12.05.00.1 (Wundreinigungslösung 1000 ml) wurde abgelehnt. Grund ist, dass die Wirtschaftlichkeit mit einem höheren HVB nicht mehr gegeben sei und die bestehenden HVB beibehalten werden. Im Rahmen dieser HVB-Prüfung wurde die Postion 35.05.09.10.1 (Wundgel mit Konservierungsmittel 25 g/ml) aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit aus der MiGeL gestrichen.
  • Keine Kostenübernahme für CGM bei Bewohner:innen/Klient:innen in der Einstellungsphase einer neuen Diabetesbehandlung, bei nicht verlässlichem HbA1c-Wert, bei Schwangerschaftsdiabetes oder für zusätzliche Sensoren.
  • Der Antrag auf Wechsel von der Tagespauschale zur Jahrespauschale bei 21.06.02.00.1 Sensoren wurde abgelehnt. Dies, um Abrechnungsprobleme zu vermeiden und weil die Tragedauer der Sensoren je nach Hersteller unterschiedlich ist.
    Ein weiterer Antrag zur Aufnahme eines zusätzlichen Sensors pro Jahr in die Position 21.06.02.00.1 wurde ebenso abgelehnt, da im HVB bereits ein Zusatzsensor enthalten sei.
    Auch abgelehnt wurde der Antrag, die Position 21.06.02.00.1 von «Sensoren» zu «Sensoren und Transmitter» umzubenennen. Dies mit der Begründung, dass die Sensoren mit separatem Transmitter in den nächsten Jahren von kostengünstigeren Sensoren mit integriertem Transmitter abgelöst werden sollen.
  • Keine Kostenübernahme für Insulinpumpen mit automatisiertem System und AID-Algorithmus als Gesamtpaket. AID-Systeme werden in separaten Positionen der MiGeL übernommen (Ausnahme AID-Algorithmus).
  • Digitale Gesundheitsanwendungen für Borderline-Persönlichkeitsstörung werden nicht übernommen.
  • Der Antrag auf Aufnahme einer Position für MAK-Exoprothesen (Mamillen-Areolen-Komplex) in das Unterkapitel 24.02 Brust-Exoprothesen wurde abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte, weil bereits alternative dauerhafte Behandlungsoptionen bestehen und die Wirksamkeit von MAK-Exoprothesen nicht ausreichend belegt sei.


Redaktionelle Änderungen

Folgende redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen:

  • Aktualisierung des Tarifverweises für Orthopädietechnik ab Oktober 2025.
  • Korrektur der Übersetzung im Kapitel Wundreinigungslösungen: „konservierte Wirkstoffe“ wird durch „Konservierungsmittel“ ersetzt.

Die

per 01.01.2026 sowie die neue
Gesamtliste
finden Sie auf der Website des BAG.

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