Person schreibt etwas in ein Buch

Was gehört in ein Einsatzprotokoll?

Betriebssanitäter:innen sollten ihre Einsätze protokollieren. Sie sichern sich so selber ab und ermöglichen eine bessere Erste-Hilfe innerhalb der Rettungskette. Aber was genau muss in einem Einsatzprotokoll festgehalten werden?

Mit einer sauberen Dokumentation können Betriebssanitäter:innen beispielsweise besser entscheiden, ob jemand zum Arzt geschickt werden soll. Rettungsdienst und Notarzt wissen, welche Abklärungen bereits getroffen sind und welche Erste Hilfe geleistet wurde. Hinzu kommt: Ein Einsatzprotokoll dient der Absicherung der Betriebssanitäter:innen. Sie können so nachweisen, was genau sie gemacht haben.

Was muss im Einsatzprotokoll stehen?

Das Internet spuckt verschiedene Vorlagen für Einsatzprotokolle aus, die je nach Einsatzgebiet mehr oder weniger Sinn machen. So sind Einsatzprotokolle von Rettungsdiensten für Ersthelfer:innen und Betriebssanitäter:innen häufig viel zu detailliert. Verschiedene Punkte müssen oder können in einer Betriebssanität gar nicht beantwortet werden. Andere Einsatzprotokolle sind wiederum zu oberflächlich gehalten und gehen nur auf spezifische Notfälle ein, beispielsweise auf Einsätze bei Kreislaufstillständen.

Ein auf Betriebssanitäten zugeschnittenes Einsatzprotokoll sollte primär folgende Fragen beantworten:

  • Starke äussere Blutung?
  • ABCDE:
    • Atemwege (frei, verlegt, Immobilisation, …)
    • Atmung (Frequenz, SpO2-Sättigung, Sauerstoffgabe, …)
    • Circulation (Puls, Blutdruck, Haut, …)
    • Disability (Bewusstsein, FAST-Check, Blutzucker, …)
    • Exposure (Schmerz, …)
  • SAMPLER: Symptome, Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen, letzte Mahlzeit, Ereignis/Auslöser und Risikofaktoren
  • Massnahmen, Übergabe, Patienteneffekten

Tipp: Betriebssanitäten können ein solches Einsatzprotokoll selbst zusammenstellen, in Zusammenarbeit mit ihrem Ausbildungspartner individuell erarbeiten oder auf eine Vorlage der

zurückgreifen. Sie bietet Einsatzprotokolle mit Durchschlagpapier an.

Aufgepasst:

und für Betriebssanitäter:innen gilt das Berufsgeheimnis. Das bedeutet konkret: Einsatzprotokolle dürfen nur innerhalb der Rettungskette und nie an Aussenstehende, HR-Verantwortliche oder Geschäftsführer weitergegeben werden. Sie müssen unter Verschluss bleiben und nur für die ausgebildeten Ersthelfer im Betrieb zugänglich sein.


Jetzt für den Ernstfall ausrüsten


Zum Erste-Hilfe Sortiment


Sie sind noch nicht für unseren Newsletter angemeldet?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie noch heute unseren Newsletter mit spannenden Beiträgen rund um unsere Produkte und Dienstleistungen.

Abonnieren
newsletter sign

Verwandte Artikel

Vor Gericht
Wissen

Konsequenzen bei mangelhafter Erstversorgung

Die Pflicht von Betrieben sich um die Erste-Hilfe kümmern zu müssen wird durch das Arbeitsgesetz, dessen Verordnung 3 und die entsprechende Wegleitung des Seco beschrieben.

Ein Mann und eine Frau stehen im lager und schauen auf ein Tablet
Wissen

Audit Betriebssanität

In Sachen Betriebssanität kann ein Audit ganz schön umfassend werden. Wir zeigen, worauf Sie dabei achten sollten.

Person mit verband um den Arm
Wissen

Erste-Hilfe-Gemeinschaften

Erfahren Sie wie Erste-Hilfe-Gemeinschaft wirtschaftlich effizient, organisatorisch einfach, personell übersichtlich und qualitativ hochstehend sein können.

Dermaplast Rücksäcke für den Notfall
Wissen

Notfallrucksack

Sich einen Notfallrucksack für die Betriebsapotheke anzuschaffen, lohnt sich. Denn er ermöglicht – im Vergleich zum klassischen Erste-Hilfe Koffer – schnelleres und effizienteres Handeln.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren, das Nutzererlebnis zu optimieren sowie um Werbung anzupassen und zu bewerten.
Indem Sie auf «Akzeptieren» klicken, stimmen Sie dem zu. Detaillierte Information dazu finden Sie in unserer  

.