Arzt stellt Rezept aus

Inkontinenz-Produkte: Die Krankenkasse hilft!

Hilfsmittel für Blasenschwäche können jährlich ganz schön aufs Budget schlagen. Doch die gute Nachricht: Die Krankenkasse zahlt. Wieviel und unter welchen Bedingungen, lesen Sie hier.

Die richtigen Hilfsmittel machen das Leben leichter. Das gilt auch bei Inkontinenz. Dank der vielfältigen MoliCare® Produktpalette können Sie auch mit Blasenschwäche einen sicheren und unbeschwerten Alltag verbringen. Und zwar indem Sie den Takt angeben – und nicht ihre Blase.

Die Kosten für MoliCare® Inkontinenzprodukte werden bis zu einem jährlichen Höchstvergütungsbetrag von Ihrer Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über eine ärztliche Verordnung (Rezept) verfügen und dass Sie die Produkte über eine offizielle Abgabestelle wie eine Apotheke beziehen.1 Gehen Sie dabei wie folgt vor:

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Rezeptvorlage herunterladen

Laden Sie Ihre Rezeptvorlage in Ihrer Bestellübersicht (Profil > Einkäufe > Bestellungen) herunter: 

2. Arzt aufsuchen

Lassen Sie das Rezept von Ihrem Hausarzt unterzeichnen. Bitte achten Sie darauf, dass einerseits der Inkontinenzgrad richtig eingestuft wird und dass eine konkrete Diagnose durch Ihren Hausarzt aufgeführt wird, um spätere Rückfragen Ihres Krankenversicherers zu vermeiden.

3. MoliCare® Produkte beschaffen

Beschaffen Sie sich Ihre benötigten MoliCare® Produkte über eine offizielle Abgabestelle wie z.B. einer Apotheke in Ihrer Nähe.

4. Rezept einreichen

Die meisten Apotheken bieten einen Abrechnungsservice an. Sie erhalten die Produkte ohne Zahlung, händigen dem Fachhändler das Rezept aus und dieser rechnet direkt mit Ihrem Krankenversicherer ab. Falls Sie selbst abrechnen, können Sie die Rechnungen inklusive Rezept selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Folgende maximale Beträge werden von Ihrem Krankenversicherer pro Jahr übernommen:

Leichte Inkontinenz:     Keine Vergütung
Mittlere Inkontinenz:    CHF 542.-
Schwere Inkontinenz:  CHF 1’108.-
Totale Inkontinenz:      CHF 1’579.-

Die Beträge sind als Jahresbeträge zu verstehen. Wenn Ihr Rezept bspw. am 1. Juli unterschrieben wurde, so haben Sie für das laufende Jahr 50% der obenstehenden Beträge zugute.

Je nach Versicherung und Modell haben Sie mit Franchisen und Selbstbeteiligung zu rechnen.


Die Inkontinenz-Schweregrade sind vom Gesetzgeber wie folgt definiert und durch Ihren Arzt zu diagnostizieren:

Leichte Inkontinenz: Stressinkontinenz mit Urinverlust in kleinen Mengen bei bestimmten Belastungssituationen wie Niesen, Husten, Lachen, Sport.

Mittlere Inkontinenz: Ungewollter Urinabgang (Teile des Blaseninhalts) in unregelmässigen Abständen bis mehrmals täglich.

Schwere Inkontinenz: Ungewollte, plötzliche und vollständige Blasenentleerung, bis mehrmals täglich.

Totale Inkontinenz: Häufiger und ständiger ungewollter Urinabgang und/oder ungewollter Stuhlabgang.



1 Nach vorgängiger Absprache mit dem jeweiligen Krankenversicherer besteht die Möglichkeit, dass dieser eine Vergütung von Produkten, die nicht über offizielle Abgabestellen bezogen werden, übernimmt.

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