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Höchstvergütungsbetrag MiGeL

HVB, MiGeL, Warenkorb, Kasse, Abrechnung

Die MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) zeigt, welche medizinischen Hilfsmittel von der Krankenkasse erstattet werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für diese Produkte bis zu einem bestimmten HVB (Höchstvergütungsbeitrag). 

Es gibt zwei Arten von Höchstvergütungsbeiträgen:

  • HVB-Pflege: Gilt, wenn die versicherte Person in einem Pflegeheim lebt oder wenn eine Spitex1 die Rechnung an die Krankenkasse stellt.
  • HVB-Selbstanwendung: Gilt, wenn die versicherte Person die Produkte selbst benutzt oder mit Hilfe einer nicht beruflichen Person, und auch, wenn die Rechnung von einer Apotheke, einer Arztpraxis oder einer Abgabestelle2 kommt.

Gemäss

können Sie MiGeL Artikel zu Ihrem effektiven Einkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer bewohnerbezogen mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen. Die MiGeL Regelung entspricht dem KVG (Stand Oktober 2021; 832.10; Abschnitt 6, Artikel 56 "Wirtschaftlichkeit der Leistungen"; Seite 33-34) und gilt auch für Ihre Verrechnung an Versicherte/Klienten (Tiers garant).

Der Abrechnungspreis darf den HVB Pflege / Selbstanwendung nicht überschreiten. Allfällige Überschreitungen werden von der Krankenkasse nicht übernommen und müssen an die Bewohner / Klienten verrechnet werden.

Im Warenkorb wird der HVB Pflege / Selbstanwendung sowie ihr Einkaufspreis exkl. MwSt. angezeigt. Sollte Ihr Einkaufspreis inkl. MwSt. den HVB Pflege / Selbstanwendung überschreiten wird der HVB Pflege / Selbstanwendung rot dargestellt mit einem Warnhinweis.


1 Spitex: Eine selbstständige Pflegefachperson oder Organisation, die Pflege und Hilfe zu Hause anbietet.
2 Abgabestelle: z.B. ein Lieferant, aber keine Spitex.

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