Alkoholtupfer nicht mehr über Krankenkasse abrechenbar
Wieso genau die Alkoholtupfer nicht abrechenbar sind, können Sie auf easyCare lesen.
MiGeL, Kategorie A, Kategorie B, Kategorie C, Kassenabrechnung
| Kategorie A | Kategorie B | Kategorie C |
| Einfaches Verbrauchsmaterial und wiederverwendbare Geräte | Umfang der bestehenden MiGeL | Fachanwendung Pflege |
| Kann oft keinem konkreten Bewohner/Klienten zugewiesen werden oder es handelt sich um einfaches Verbrauchsmaterial wie bspw. unsterile Kompressen. | Produkte der bestehenden MiGeL | Produkte die nur von Pflegekräften angewendet werden können. |
| Desinfektionsmittel, UHS, Masken, Stethoskop,… | Inkontinenzprodukte, Verbandsmaterial,… | NPWT, Verbandwechselsets, Wundspüllösungen konserviert,… |
| Direktabrechnung mit Krankenversicherer falls Spitex | Direktabrechnung mit Krankenversicherer für Heime & Spitex | Direktabrechnung mit Krankenversicherer falls Heim |
Alles was Kategorie B in der ist, kann direkt von den Heimen & Spitexen mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Kategorie A Produkte, auch wenn Sie eine MiGeL-Nummer (bspw. Falt- und Vlieskompressen unsteril) haben, können nicht von den Heimen mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Diese gehen zu Lasten des Heims und können auch nicht dem Bewohner in Rechnung gestellt werden. Spitexen hingegen können die Kategorie A Produkte mit den Krankenversicheren abrechnen. Kategorie C Produkte können von den Heimen mit den Krankenversicherern abgerechnet werden, von den Spitexen nicht. Die MiGeL-Kategorien gemäss und ein entsprechender Hinweis sind im Easy beim jeweiligen Produkt abgebildet (Katalog / Favoritenlisten / Warenkorb / Wochenplan).

Wieso genau die Alkoholtupfer nicht abrechenbar sind, können Sie auf easyCare lesen.
Bei easyCare wird Ihnen erklärt wie Sie die Kassenabrechnung bewohnerbezogen abrechnen können.
Welchen Preis Sie mit der Krankenkasse abrechnen können und wie Sie dies tun erfahren Sie bei easyCare.