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MiGeL Kassenabrechnung und IVF Rechnung

Rechnung, MiGeL, Kostengarantie

Im Rahmen der MiGeL Revision (Nov. 2021) können Heime bewohnerbezogene MiGeL-B-Artikel mit den Krankenkassen abrechnen.

Bei einem Vergleich der ausgehendem HEIM-Krankenkassen-Abrechnungen und der eingehenden IVF-Rechnung können sich folgende Differenzen ergeben:

  1. Die Kassenabrechnung der Heime beinhaltet MiGeL-B-Produkte, die auf einen Bewohner (Klient) bezogen wurden. Produkte, die auf eine Station (Bereich) ohne Bewohnerbezug beschafft wurden, können nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
  2. Mit den Kassen sind nur MiGeL-B-Artikel abrechenbar. Andere MiGeL Artikel und alle Non-MiGeL-Artikel werden nicht (durch die Kassen) erstattet.
  3. Das Heim rechnet teilweise andere Beträge mit den Kassen ab. Es kommt zu Abweichungen zum Einkaufspreis.
  4. Die im Heim eingehende Rechnung beinhaltet alle Produkte über alle Kategorien (Non-MiGeL, MiGeL, bewohnerbezogen oder stationsbezogen).
  5. Die Kassenabrechnung (vom Heim an die Kassen) und die (im Heim) eingehende Rechnung können geringe zeitbezogene Unterschiede aufweisen (da Rechnungen tlw. erst später erstellt werden).

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