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MiGeL-Revision, bewohnerbezogene Bestellung, Abrechnung Krankenkasse, Schnittstellen
Seit der MiGeL-Revision vom 01.10.2021 können Sie (als stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung) mit den Krankenkassen abrechnen.
Mit easyCare Premium entfällt für Sie der komplette Aufwand für die Abrechnung mit Krankenkassen und Klienten. Wir übernehmen für Sie die komplette Abrechnung inkl. Rezepteinholung. Mehr Infos zu easyCare Premium finden Sie .
Basis für die Krankenkassenabrechnung ist HARTMANN easyCare (unabhängig davon ob Sie selbst abrechnen oder ob wir mit easyCare Premium die Abrechnung für Sie übernehmen).
Mit easyCare bestellen Sie das benötigte medizinische Verbrauchsmaterial bequem für Ihre Klienten und Klientinnen. Ebenfalls können Sie Produkteabgaben buchen.
Wieso genau die Alkoholtupfer nicht abrechenbar sind, können Sie auf easyCare lesen.
Welchen Preis Sie mit der Krankenkasse abrechnen können und wie Sie dies tun erfahren Sie bei easyCare.