Bleiben Sie auf dem Laufenden
Abonnieren Sie noch heute unseren Newsletter mit spannenden Beiträgen rund um unsere Produkte und Dienstleistungen.
MiGeL-Revision, bewohnerbezogene Bestellung, Abrechnung Krankenkasse, Schnittstellen
Die tritt am 01.10.2021 in Kraft. Ab dann können Sie (als stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung) mit den Krankenkassen abrechnen.
Ihre Lösung: HARTMANN easyCare. Mit easyCare bestellen Sie bewohnerbezogen und können die Bestelldaten für eine automatisierte Abrechnung mit den Krankenkassen nutzen.
Wieso genau die Alkoholtupfer nicht abrechenbar sind, können Sie auf easyCare lesen.
Welchen Preis Sie mit der Krankenkasse abrechnen können und wie Sie dies tun erfahren Sie bei easyCare.